Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der Antragsteller ist zu BLNr 18, 19 und 20 Mit- und Wohnungseigentümer ob der Liegenschaft EZ 2220 *****. Er beantragte die Berichtigung der im Grundbuch aufscheinenden Anschrift auf H*****, ohne Urkunden vorzulegen. Aufgrund des Verbesserungsauftrags des Erstgerichts, einen urkundliche…
Rechtliche Beurteilung Der ordentliche Revisionsrekurs des Antragstellers ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist aber im Ergebnis nicht berechtigt. 1. Der Antragsteller macht im Wesentlichen geltend, das Wort „Wohnort“ in § 84 GBG sei im Sinn von „Zustelladresse“ auszulegen. § 12 Abs 4 GUG als zeit…