Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung des Honorars von 5.434,62 EUR für anwaltliche Vertretungsleistungen in einem vor dem Erstgericht geführten Strafverfahren. Das Erstgericht wies die Klage sofort wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Der Kläger könne sich auf den Gerichtssta…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist aber nicht berechtigt. Der Oberste Gerichtshof billigt die rechtliche Beurteilung des Rekursgerichts sowohl im Ergebnis als auch in der methodischen Ableitung (§ 510 Abs 3 iVm § 528a ZPO). Nach § 94 Abs 2 …