RS0131366 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
(Auch) die verschmelzende Umwandlung (§§ 2 bis 4 UmwG) ist sowohl bei der übertragenden Kapitalgesellschaft als auch beim übernehmenden Hauptgesellschafter (sofern dieser eingetragen oder einzutragen ist) zum Firmenbuch anzumelden und einzutragen.