JudikaturJustizRS0131308

RS0131308 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Februar 2021

Strafbarkeit wegen Schlepperei setzt weder eine tatsächlich eingetretene Bereicherung (zumal des Täters selbst) voraus, noch sieht § 114 Abs 1 FPG eine Geringfügigkeitsgrenze vor.

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