JudikaturJustizRS0131274

RS0131274 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2017

Einem Handelsvertreter, der überwiegend im Gebiet der Europäischen Union tätig war, steht auch dann ein unabdingbarer Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn der Unternehmer seinen Sitz außerhalb der EU hat und der Vertretervertrag die Anwendung außereuropäischen Rechts vorsieht, in dem ein derartiger Anspruch nicht anerkannt wird. Einer darauf lautenden Schiedsklausel ist daher die Anerkennung zu versagen.