Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts insgesamt wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 17.716,81 EUR (darin enthalten 1.135,75 EUR an USt und 10.902 EUR an Barauslagen) b…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht ein Rahmenvertrag, der die Besorgung der Beförderung von Kaffee der Klägerin zu fixen Kosten durch die Beklagte beinhaltet. Die Beklagte besorgte für die Klägerin ua im Zeitraum Jänner bis August 2013 mittels LKW 20 Kaffeesendungen von Österreic…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist auch berechtigt. 1. Nach § 1 Abs 1 KaffeeStG unterliegen Kaffee sowie in das Steuergebiet beförderte kaffeehaltige Waren im Steuergebiet der Kaffeesteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Heg…