RS0131085 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Kostenersatzpflicht des Privatanklägers gemäß § 390 Abs 1 zweiter Satz iVm § 381 Abs 1 StPO sieht keinen Ersatz von dem Angeklagten erwachsenen Fahrtkosten vor.
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