JudikaturJustizRS0131050

RS0131050 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2021

Ein Verstoß gegen die Schiedshängigkeitssperre ist ‑ außer bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 584 Abs 3 S 2 ZPO ‑ ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public.

Entscheidungen
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