JudikaturJustizRS0131046

RS0131046 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
09. Januar 2018

Art 35 Abs 1 MRK verlangt auch, dass die später vor dem EGMR vorgebrachten Beschwerdepunkte zumindest der Sache nach vor dem angemessenen innerstaatlichen Spruchkörpern und unter Wahrung der im innerstaatlichen Recht vorgesehenen formalen Anforderungen und Fristen geltend gemacht wurden.

Entscheidungen
4