RS0131036 – OGH Rechtssatz
RS0131036 – OGH Rechtssatz
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Erwirbt der Mieter das Eigentum am Hauptgegenstand, dann erlischt das Mietverhältnis (nur) hinsichtlich des Hauptgegenstands durch Vereinigung (§ 1445 ABGB). Unterlag der Hauptgegenstand dem Kündigungsschutz nach dem MRG, so führt dieses teilweise Erlöschen des Mietvertrags nicht zum Verlust des Kündigungsschutzes für den Nebengegenstand; auch dann nicht, wenn dieser bei Neuvermietung keinen Kündigungsbeschränkungen unterliegen würde.