JudikaturJustizRS0131020

RS0131020 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2018

Wird ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof erst gleichzeitig mit einem Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eines ordentlichen Gerichts zweiter Instanz gestellt, dann liegt gar kein Anwendungsfall des § 62a VfGG vor. Aus diesem Grund ist der OGH auch nicht verpflichtet, mit dem bei ihm anhängigen Rechtsmittelverfahren innezuhalten.

Entscheidungen
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