Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Privatstiftung S***** ist schuldig, der Prüfungsstelle des Sparkassen Prüfungsverbands binnen 14 Tagen die mit 2.289,24 EUR (darin 381,54 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens zu ersetzen.…
Text B e g r ü n d u n g : Die Antragsteller als kollektivvertretungsbefugte Vorstandsmitglieder der Privatstiftung beantragten die Genehmigung der Änderung der Stiftungsurkunde gemäß § 33 Abs 2 PSG und die Eintragung dieser Änderung der Stiftungsurkunde in §§ 14 Abs 3 und 24 Abs 1 im Firmenbuch. Die Erf…
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; er ist aber nicht berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof billigt die rechtliche Beurteilung des Rekursgerichts, sodass darauf verwiesen werden kann (§ 71 Abs 3 AußStrG). 2.1. Die…