RS0131003 – OGH Rechtssatz
RS0131003 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Sind die gegenseitigen Sichtverhältnisse extrem schlecht, muss ein potentiell benachrangter Kraftfahrer jedenfalls dann besondere Aufmerksamkeit walten lassen und seine Geschwindigkeit anpassen, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich werden, dass möglicherweise eine Straße von rechts kreuzt – und daher eine mögliche Vorrangsituation bevorsteht.