JudikaturJustizRS0130977

RS0130977 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2024

Die Rolle der Empfangsstelle beschränkt sich darauf, die Zustellung sicherzustellen; sie hat nicht über inhaltliche Fragen, etwa die Berechtigung einer Annahmeverweigerung aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse des Empfängers zu entscheiden, was eine förmliche Bindung an die Zustellbestätigung ausschließt. Vielmehr ist die Wirksamkeit der Zustellung von jenem Gericht zu prüfen, für dessen Entscheidung sie präjudiziell ist.