Spruch I. Der Antrag der gefährdeten Partei auf Berichtigung ihrer Bezeichnung wird abgewiesen. II. Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, und die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Rekursgericht zurüc…
Text Begründung: Das Erstgericht erließ am 8. Jänner 2016 im einseitigen Verfahren eine einstweilige Verfügung (Drittverbot nach § 379 Abs 3 Z 3 EO) zur Sicherung eines Anspruchs von rund 20 Mio EUR und verfügte nach den Vorschriften der VO (EG) Nr 1393/2007 über die Zustellung von Schriftstücken (EuZVO)…
Rechtliche Beurteilung I. Der Antrag auf Berichtigung der Parteibezeichnung ist abzuweisen, weil die gefährdete Partei keinen Nachweis der Änderung ihrer Bezeichnung ohne Änderung der Rechtspersönlichkeit vorgelegt hat. Aufgrund einer bloßen Behauptung kann diese Berichtigung nicht erfolgen. Ein Verbesserungsauftrag war n…