JudikaturJustizRS0130964

RS0130964 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Dezember 2017

Zwar beschränkt das Gesetz den Verfall nicht auf Vermögenswerte des Täters. Ist aber der letztlich zu ersetzende Vermögenswert anderen Personen zugekommen, sind nur diese (als Haftungsbeteiligte; § 64 StPO) vom Verfallsersatz bedroht.

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