Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil wie folgt zu lauten hat: „1. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen an Unterhaltsrückstand für die Zeit ab 11. 7. 2014 bis 31. 3. 2015 einen Betrag von 1.020,94 EUR samt 4 % …
Text Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde im Jahr 1989 aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten geschieden. Die 1954 geborene Beklagte bezog vor ihrer Pensionierung im Februar 2014 rund ein Jahr lang AMS Unterstützung. Davor hatte sie langjährig in einer Buchhandlung gearbeitet. Die du…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig ; sie ist auch berechtigt . 1.1. Gemäß § 66 EheG hat der allein oder überwiegend schuldige Ehegatte dem anderen, soweit dessen Einkünfte aus Vermögen und die Erträgnisse einer Erwerbstätigkeit, die von ihm den Umständen nach erwa…