Spruch In teilweiser Stattgebung der Berufung wegen Schuld wird das angefochtene Erkenntnis im Schuldspruch b) und im Strafausspruch aufgehoben und in diesem Umfang zu Recht erkannt: ***** wird von dem wider ihn erhobenen Vorwurf, er habe eine Disziplinarsache gegen Dr. ***** nicht geheim gehalten, sonder…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde ***** des Disziplinarvergehens der Berufspflichtenverletzung nach § 1 Abs 1 erster Fall DSt schuldig erkannt. Danach hat er in Klagenfurt a) am 5. November 2013 in einem persönlichen Streit mit Rechtsanwalt Dr. ***** aus der Berufsausübung zu AZ 29 Cg *…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich seine Berufung wegen Schuld (zur Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen in deren Rahmen siehe RIS Justiz RS0128656 [T1]) und Strafe. Der Rechtsrüge (der Sache nach § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO) zum Schuldspruch b) kommt Berechtigung zu. Gemäß § 21 der (mit Ablauf des 31. Dezember…