Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: „1. Mit Wirkung zwischen der klagenden Partei und der beklagten Partei wird festgestellt, dass die von der klagenden Partei gezeichnete 'Variable Ergänzungskapital-anleihe 2003 – 20…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die ihre Firma während des Berufungsverfahrens änderte, ist ein Kreditinstitut im Sinn des § 1 BWG. Sie emittierte am 25. 8. 2003 die „Variable Ergänzungskapital Anleihe 2003 – 2015“ mit einem Volumen von 20 Mio EUR und der Fälligkeit am 25. 8. 2015 sowie einer Ve…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene – von der Beklagten beantwortete – Revision der Klägerin ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und auch berechtigt. 1.1. Die Beklagte begründet ihre Kündigung der Ergänzungskapitalanleihe im September 2012 nur mit § 15 Abs 5 SpaltG. Sie erstattete im erstinst…