Spruch Der zugleich mit Urteil vom 15. Jänner 2015, GZ 9 U 69/14p 9, ergangene Beschluss auf Widerruf der bedingten Entlassung zu AZ 31 BE 330/13w, 331/13t des Landesgerichts Leoben verletzt das Gesetz in § 494a Abs 1 Z 4 StPO und § 53 Abs 1 StGB. Dieser Beschluss wird ersatzlos aufgehoben. Der Antrag de…
Text Gründe: Martin R***** wurde mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichts Murau vom 19. August 2013, GZ 9 U 41/13v 14, wegen der Vergehen des Betrugs nach § 146 StGB und der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt, steht der gemeinsam mit dem gekürzt ausgefertigten Urteil des Bezirksgerichts Murau vom 15. Jänner 2015, GZ 9 U 69/14p 9, gefasste Beschluss auf Widerruf der bedingten Entlassung des Ma…