JudikaturJustizRS0130776

RS0130776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2020

Für das Vorliegen einer kriminellen Vereinigung kommt es nicht darauf an, ob von ihren Mitgliedern bereits Straftaten iSd § 278 Abs 2 StGB begangen wurden, sondern nur auf die Ausrichtung der Vereinigung, solche durchzuführen.

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