Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Sachwalterschaftssache an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurückverwiesen.…
Text Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 9. August 2013 wurde für den Betroffenen sein Bruder als Sachwalter für die Besorgung aller Angelegenheiten (§ 268 Abs 3 Z 3 ABGB) bestellt. Über Anregung des zunächst bestellten Sachwalters wurde dieser mit Beschluss des Erstgerichts vom 7. Jänner 2014…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Betroffenen ist zulässig, weil die Entscheidungen der Vorinstanzen an wesentlichen Feststellungsmängeln leiden. Der Revisionsrekurs ist auch im Sinne seines Aufhebungsantrags berechtigt. 1. Einwilligungen in medizinische Behandlungen einerseits (§ 283 ABGB) u…