Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Kläger stützen ihre gegen die Beklagten geltend gemachten urheberrechtlichen Ansprüche bezüglich der Texte von mehreren Musikstücken auf Urheberrechte des verstorbenen Popsängers F*****, behaupten den Übergang bzw die Übertragung dieser Rechte auf sie und werfen dem Erstbeklagten vor…
Rechtliche Beurteilung 1. Das außerordentliche Rechtsmittel der Kläger zeigt keine erhebliche Rechtsfrage auf. 2.1 Der im Rechtsmittel behauptete Umstand, die Beklagten hätten das Fehlen der Aktivlegitimation nicht ausreichend bestritten, kann eine erhebliche Rechtsfrage schon im Allgemeinen nicht begründen. Ob ein Vorbri…