Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben . Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben . Die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der A***** GmbH Co KG (kurz Kommanditgesellschaft), in welchem die Klägerin zur Insolvenzverwalterin bestellt worden war, bestätigte das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 26. 7. 2011 den Sanierungsplan, gemäß dem die Kommanditgesellschaft der Klä…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig; sie ist auch berechtigt. 1. Die Nebenintervenientin bestreitet (auch) im Revisionsverfahren die Aktivlegitimation der Klägerin zur Geltendmachung der gegenständlichen Ansprüche. Entgegen der Auffassung des Erstgerichts das Berufungsgericht setzte sich mit…