RS0130661 – OGH Rechtssatz
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Die Nichtigkeitsgründe, aus denen eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung amtswegig beendet werden kann, sind in § 10 Abs 3 FBG iVm § 216 AktG abschließend geregelt. Die unterbliebene Wahrnehmung von Formmängeln im Eintragungsverfahren wird durch die rechtskräftige Eintragung im Firmenbuch geheilt.