JudikaturJustizRS0130616

RS0130616 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 2022

Die Verhältnismäßigkeitsklausel des § 19a Abs 2 StGB ist eine Strafbemessungsbestimmung, die das Gericht bei seiner Entscheidung über die Konfiskation zu berücksichtigen hat, das gerichtliche Sanktionsermessen aber nicht unabdingbar an einen Sachverhaltsbezug bindet. Aus dem bloßen Fehlen von (ausdrücklich) auf die Verhältnismäßigkeit der Konfiskation Bezug nehmenden Feststellungen kann daher keine Verletzung des § 19a Abs 2 StGB abgeleitet werden, sodass Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 dritter Fall StPO nicht vorliegt.

Entscheidungen
5