Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts, das in Punkt II (Abweisung des Unterlassungsbegehrens bezüglich des Beweidens der klägerischen Grundstücke und des Fällens von Bäumen und Sträuchern nördlich eines Stacheldrahtzauns) unbekämpft in Rechtskraft erwachsen ist…
Text Entscheidungsgründe: Die Grundstücke des Klägers grenzen in ihrem nördlichen Bereich über eine Strecke von rund 500 m an jene der Beklagten. Zwischen den Streitteilen ist der genaue Grenzverlauf strittig. Die Liegenschaft des Klägers besteht im strittigen Bereich aus Wald, wo der Kläger Vieh hält. D…
Rechtliche Beurteilung Die gegen den stattgebenden Teil des Berufungsurteils erhobene Revison der beklagten Parteien ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig und auch teilweise berechtigt. A. Zu den Ansprüchen im Zusammenhang mit der Errichtung des Zauns: 1.1 Eine Eigentumsfreiheitsklage kann nur gegen einen unberecht…