JudikaturJustizRS0130581

RS0130581 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2018

Bei der gerichtlichen Bestellung oder Abberufung von Stiftungsorganen handelt es sich um ein Rechtsfürsorgeverfahren, nicht um eine Entscheidung über eigene materielle Ansprüche der (oder gegen die) Privatstiftung; es geht vielmehr um einen Akt vorsorgender richterlicher Rechtsgestaltung.

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