Spruch Der Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 30. Oktober 2015, AZ 23 Bs 261/15y, verletzt das Gesetz in § 242 Abs 1 und Abs 3 StPO. Dieser Beschluss wird ersatzlos aufgehoben. Mit ihrer Beschwerde wird MMag. Dr. Eteri O***** auf diese Entscheidung verwiesen. Für den Fall der Aufhebung des Entfalls…
Text Gründe: Im Strafverfahren gegen Aleksandre T***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 vierter Fall, 15 Abs 1 StGB, AZ 16 Hv 37/15y des Landesgerichts für Strafsachen Wien, fand am 22. Ok…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt, steht dieser Beschluss mit dem Gesetz nicht im Einklang: Nach § 242 Abs 1 StPO kann der Vorsitzende die unverzügliche Vorführung von Zeugen oder Sachverständigen anordnen, wenn sie ungea…