JudikaturJustizRS0130578

RS0130578 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2017

Stiefkinder sind, soferne sie nicht unter den Pflegekindbegriff fallen, auch weiterhin mit Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe nicht zum Kreis der in § 364c letzter Satz ABGB genannten Personen zu zählen.

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