RS0130567 – OGH Rechtssatz
RS0130567 – OGH Rechtssatz
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Auf die Liegenschaft als Gesamtheit bezogene Ansprüche iSd § 4 Abs 3 WEG sind insbesondere auch solche nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG iVm § 8 MRG (hier: Wiederherstellung eines für allgemeine Zwecke des Hauses umfunktionierten, früher individuell genutzten Kaminanschlusses). Richtet sich der Antrag nur gegen den Wohnungseigentümer, hat dieser im Fall einer Wiederherstellungsverpflichtung die Zustimmung der anderen Mit‑ und Wohnungseigentümer einzuholen und bei Scheitern seiner Bemühungen einen Antrag bei Gericht (§ 52 Abs 1 Z 2 WEG) zu stellen.