JudikaturJustizRS0130555

RS0130555 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2018

Grundsätzlich können Privatstiftungen Substiftungen errichten, sofern dies durch die Stiftungserklärung gedeckt ist. Daher ist der Vorstand der Privatstiftung bei der Errichtung einer Substiftung an den ursprünglichen Stiftungszweck gebunden; der Stiftungszweck muss daher kongruent sein.

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