JudikaturJustizRS0130516

RS0130516 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2019

Die Anrechnung der im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistungen nach § 205 Abs 5 StPO ist Teil des Strafausspruchs des Urteils und nicht Gegenstand einer späteren Entscheidung.

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