JudikaturJustizRS0130512

RS0130512 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2017

Eine Kostenersatzpflicht ist im Verfahren gemäß § 363a StPO nicht vorgesehen. Soweit ein Erneuerungsantrag erfolglos geblieben ist, löst er demnach von vornherein keine Ersatzpflicht aus.

Entscheidungen
5