JudikaturJustizRS0130484

RS0130484 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. März 2017

Beschränkt sich die Äußerung der Übernahmekommission zum Rekurs nicht auf bloß formale Angaben oder Hinweise, ist eine Stellungnahme der Parteien zur Äußerung zulässig.

Entscheidungen
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