RS0130484 – OGH Rechtssatz
RS0130484 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Beschränkt sich die Äußerung der Übernahmekommission zum Rekurs nicht auf bloß formale Angaben oder Hinweise, ist eine Stellungnahme der Parteien zur Äußerung zulässig.
RS0130484 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Beschränkt sich die Äußerung der Übernahmekommission zum Rekurs nicht auf bloß formale Angaben oder Hinweise, ist eine Stellungnahme der Parteien zur Äußerung zulässig.