Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Die bekämpfte Entscheidung wird dahin abgeändert, dass sie folgendermaßen zu lauten hat: „1. Das Begehren des Beschwerdeführers, es werde festgestellt, dass der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gemäß §…
Text Begründung: Mit seinem auf § 84 GOG gestützten Auskunftsbegehren vom 8. Mai 2014 beantragte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Fürstenfeld Auskunft aus der VJ darüber, welcher Justizbedienstete oder Berechtigte gemäß § 73a EO aF zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Aktenzeichen seine Person bet…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig und berechtigt. 1. Der Bund hat im Rekurs eine gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge erhoben. Daher ist die materiell rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu prüfen (RIS-Justiz RS0043352). 2. Die materiellen Datenschutzrechte des Betro…