Spruch Die Übertragung der Zuständigkeit für diese Pflegschaftssache vom Bezirksgericht Bregenz an das Bezirksgericht Zwettl wird nicht genehmigt. Die Anträge des Kindesvaters, 1. bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren der Kindesmutter die Obsorge zu entziehen und ihm zu übertragen sowie 2. der…
Text Begründung: Die Kindeseltern sind in aufrechter Ehe verheiratet; die Kinder wohnten ursprünglich bei ihnen in Vorarlberg. Mit Schriftsatz vom 17. 8. 2015 stellte der Kindesvater den Antrag auf Übertragung der alleinigen Obsorge. Am 12. 8. 2015 habe die Kindesmutter den gemeinsamen Haushalt mit den K…
Rechtliche Beurteilung Hiezu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: Die Übertragung der Zuständigkeit ist nicht gerechtfertigt. Gemäß § 111 Abs 1 JN kann, wenn dies im Interesse eines Minderjährigen oder sonst Pflegebefohlenen gelegen erscheint, insbesondere wenn dadurch die wirksame Handhabung pflegschaftsgerichtlichen Sch…