Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 2.262,60 EUR (darin 377,10 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Wohnhaus. Im Sommer 2010 beauftragte er die Klägerin mit dem nachträglichen Einbau eines Außenaufzugs einschließlich der Herstellung eines Zugangs. Da der Umfang der erforderlichen Arbeiten noch nicht abschätzbar…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete Rekurs der Klägerin ist zulässig, weil die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts zur Rechtsnatur der Gegenforderung einer Klarstellung bedürfen, er ist aber nicht berechtigt. 1. Wird zwischen den Parteien eines Werkvertrags eine Verrechnung der Leistungen n…