Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Gegnerin der gefährdeten Partei hat die Kosten ihres Revisionsrekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Nach Beendigung ihrer Beziehung im März 2013 zeigte die Antragsgegnerin den Antragsteller wegen beharrlicher Verfolgung bei der Polizei an; das Verfahren wurde eingestellt. Ab Sommer 2013 sandte die Antragsgegnerin dem Antragsteller wiederholt SMS. Der Antragsteller reagierte zunächst da…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, er ist aber nicht berechtigt. 1. Zu den Voraussetzungen des § 382g EO: 1.1. § 382g EO regelt den Anspruch auf Unterlassung von Eingriffen in die Privatsphäre, ohne zu definieren, was unter „Privatsphäre“ zu verstehen ist. Der zivilrec…