JudikaturJustizRS0130392

RS0130392 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Oktober 2019

Gesellschafter einer GmbH sind gegenüber deren Geschäftsführern weisungsbefugt. Ist die einzige Gesellschafterin der GmbH eine AG, wird dieses Recht durch deren Vorstand wahrgenommen, dessen Weisungen daher einen Befugnismissbrauch auf Ebene der Tochtergesellschaft ausschließen können. Das aber nur dann, wenn die Weisung überhaupt rechtswirksam, also für den Geschäftsführer der GmbH verbindlich ist. Bei Weisungen (Gesellschafterbeschlüssen), die ‑ etwa wegen Strafgesetzwidrigkeit ‑ (absolut) nichtig (und nicht bloß im Sinn des § 41 GmbHG anfechtbar) sind, ist dies nicht der Fall.

Entscheidungen
4