JudikaturJustizRS0130376

RS0130376 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2022

Ausgehend von den Entscheidungen des EuGH steht dem Versicherungsnehmer auf Grund einer fehlerhaften Belehrung über die Dauer der Rücktrittsfrist bei richtlinienkonformer Auslegung des § 165a Abs 2 VersVG ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.

Entscheidungen
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