JudikaturJustizRS0130370

RS0130370 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 2015

Bei der gemäß § 24 Abs 4 KHVG auf den Versicherer übergegangenen Forderung handelt es sich um die ursprüngliche Schadenersatzforderung des Geschädigten gegen den Versicherungsnehmer (oder den Mitversicherten). Durch die in § 24 Abs 4 KHVG festgestellte Legalzession erfährt die betreffende Schadenersatzforderung keine inhaltliche Änderung. Dem Versicherungsnehmer stehen zumindest die Einwendungen dem Grunde nach gegen den regresspflichtigen Versicherer aus dem Haftpflichtverhältnis zur Verfügung, insbesondere der Einwand des Mitverschuldens des Unfallgegners.