RS0130319 – OGH Rechtssatz
RS0130319 – OGH Rechtssatz
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Der Widerspruch des Beklagten gegen ein wegen Versäumung der vorbereitenden Tagsatzung erlassenes klagestattgebendes Versäumungsurteil ist auch dann gemäß § 442a Abs 1 Satz 2 ZPO ausgeschlossen, wenn zuvor Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl nach der EuMahnVO erhoben wurde.