Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahingehend abgeändert, dass er insgesamt zu lauten hat wie folgt: „Die gerichtliche Rahmengebühr wird mit EUR 25.000 für das Feststellungsverfahren nach § 28 Abs 1 KartG 2005 und das Verfahren über die Verhängung einer Geldbuße nach § 1…
Text B e g r ü n d u n g : Mit Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht vom 19. 12. 2014, 24 Kt 7, 8/10 266, wurde über Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde gemäß § 28 KartG 2005 festgestellt, dass die Erstantragsgegnerin im Zeitraum von zumindest 1. 7. 2002 bis Ende Oktober 2007 an einer…
Rechtliche Beurteilung Hierzu hat der Oberste Gerichtshof erwogen: 1.1. Gemäß § 49 KartG in der Fassung BGBl I 2013/13 beträgt die Rekursfrist gegen Endentscheidungen vier Wochen, gegen einstweilige Verfügungen, Entscheidungen nach § 37 Abs 2 KartG oder Zwischenerledigungen 14 Tage. Die anderen Parteien können binnen ders…