RS0130267 – OGH Rechtssatz
RS0130267 – OGH Rechtssatz
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Dass der Gesetzgeber nur im Fall unrechtmäßiger Bereicherung gerichtliche Strafbarkeit vorsehen wollte, ergibt sich aus BGBl I 2009/122, womit die wissentliche Förderung (§ 114 Abs 1 FPG idF BGBl I 2005/100) rechtswidriger Ein- oder Durchreisen ohne solche Intention des Täters zur Verwaltungsübertretung wurde. Unrechtmäßige Bereicherung setzt voraus, dass das Entgelt den für die jeweiligen Beförderungsleistungen adäquaten Fuhrlohn übersteigt.