JudikaturJustizRS0130267

RS0130267 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Februar 2021

Dass der Gesetzgeber nur im Fall unrechtmäßiger Bereicherung gerichtliche Strafbarkeit vorsehen wollte, ergibt sich aus BGBl I 2009/122, womit die wissentliche Förderung (§ 114 Abs 1 FPG idF BGBl I 2005/100) rechtswidriger Ein- oder Durchreisen ohne solche Intention des Täters zur Verwaltungsübertretung wurde. Unrechtmäßige Bereicherung setzt voraus, dass das Entgelt den für die jeweiligen Beförderungsleistungen adäquaten Fuhrlohn übersteigt.

Entscheidungen
8