Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über die Anlasstat I./, demzufolge auch in der Anordnung der Unterbringung des Michail M***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB, aufgehoben und die…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michail M***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit vo…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5, 9 lit a und 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Betroffenen. Aus deren Anlass überzeugte sich der Oberste Gerichtshof, dass dem Urteil im Ausspruch über die Anlasstat I./ nicht geltend gemachte, dem Betroffenen zum Nachteil gereichende Nichtigke…