Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse des Erstgerichts und des Rekursgerichts in dessen Punkt 2 des Beschlusstenors werden in Ansehung der Klagsforderungen von 16.867,08 EUR, 5.072,30 EUR, 7.107 EUR sowie 8.619,50 EUR, insgesamt 37.665,88 EUR, sowie im Kostenpunkt aufgehoben. Die R…
Text Begründung: Die Klägerin ist eine nach bulgarischem Recht errichtete Kapitalgesellschaft mit Sitz in P*****, Bulgarien. Die beklagte GmbH hat ihren Sitz in Österreich. Mit E Mail vom 21. August 2014 schickte die Klägerin der Beklagten einen „Distributionsvertrag“ und einen „Vertrag über die Nutzun…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Wahrung der Rechtssicherheit zulässig; er ist auch berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof ist nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz (RIS Justiz RS0043414 [T14]; RS0002399 [T2]). Fragen der Beweiswürdigung und bereits im Rekursverfahren erfolglos geltend gemachte Verfahr…