RS0130212 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Bestellung eines Kurators im Unterhaltsvorschussverfahren erfolgt mangels näherer Festlegung im Bestellungsbeschluss in der Regel für das gesamte Unterhaltsvorschussverfahren und nicht nur allein für das Bewilligungsverfahren.