JudikaturJustizRS0130182

RS0130182 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juli 2015

Der Vergehenstatbestand nach § 113 StGB setzt den Vorwurf einer gerichtlich strafbaren Handlung voraus und ist daher nicht bereits bei einer bloßen Erwähnung, sondern erst einem tadelnden Vorhalt derselben verwirklicht.