Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden teilweise abgeändert, sodass sie insgesamt lauten: 1. a) Es wird festgestellt, dass dem Beklagten keine Dienstbarkeit des Baderechts am Grundstück Nr * GB * (M* See) inneliegend in EZ * GB *, zusteht. b) Der Bekla…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ * GB * („K*hof“). Zu dieser Liegenschaft gehören auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, die an die von der Klägerin erworbene Seeliegenschaft grenzen und vom Vater des Beklagten im Rahmen der von ihm betriebenen Landwirtscha…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, weil dem Berufungsgericht erhebliche Beurteilungsfehler im Zusammenhang mit der vom Beklagten behaupteten Grunddienstbarkeit unterlaufen sind. Sie ist teilweise auch berechtigt. Vorweg ist festzuhalten, dass sich die Frage nach der Begründung einer allfälligen…